gurke des tages:
„Pony fällt beim Einschläfern auf Tierärztin: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld“, kassiberte AFP am Montag aus dem Frankfurter Oberlandesgericht. Im veterinär begleiteten „Sterbeprozess“ war ein moribundes, aber eben auch „250 Kilogramm schweres“ Shetland-Pony seinem Todesengel aufs Bein geplumpst. Doch muss die verwaiste Halterin der Ärztin nichts zahlen, da das Gericht keine „Tiergefahr“, sondern nur die schofle Schwerkraft als ursächlich erkannte.
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