gurke des tages:
„‚Pablo Escobar‘ darf nicht als Marke eingetragen werden“, depeschierte dpa gestern aus Luxemburg. Der EU-Gerichtshof hatte einer „Escobar-Gesellschaft mit Sitz in Puerto Rico“ verwehrt, in der EU unter dem Namen des Drogengroßhändlers ein „breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen“ zu vertreiben. Aber was sollte mit „Escobar“ beworben werden? Ist nicht jede mit dem verblichenen Mordbrenner halbwegs sinnhaft assoziierbare Tätigkeit total illegal?
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