Die Genoss*innen können an der jährlichen Generalversammlung teilnehmen und aus ihrer Mitte den Aufsichtsrat wählen.
Als Genoss*in fördern Sie die Interessen der Genossenschaft. Das tun Sie durch ihre Einlage und indem sie sich an den Entscheidungsprozessen je nach persönlicher Neigung und Möglichkeiten beteiligen. Mehr Pflichten gibt es nicht, insbesondere keine finanziellen. Man haftet im Falle einer Insolvenz der taz nur mit dem gezeichneten Kapital. Eine Nachschusspflicht über die Einlage hinaus besteht nicht.