piwik no script img

Archiv-Artikel

geheimnisverrat im rathaus Watergate an der Waterkant

Es ist ein Fall für den Staatsanwalt. Das Geständnis von Staatsrat Schön, einen Auszug aus einem vertraulichen und bis heute unter Verschluss gehaltenen Ermittlungsbericht des Senats an die Presse lanciert zu haben, begründet den Verdacht auf Verrat eines Dienstgeheimnisses. Um es vorsichtig zu formulieren.

KOMMENTARVON SVEN-MICHAEL VEIT

Der Chef der Senatskanzlei hat vorsätzlich versucht, einem politischen Gegner mit der Weitergabe unbewiesener Behauptungen zu schaden. Der Bürgermeister weiß das seit sieben Monaten und tut – nichts. Damit hat er das Verhalten seines engsten Vertrauten zumindest nachträglich gebilligt und sich zum Mitwisser gemacht. Das wird juristisch zu bewerten sein.

Die politische Schlussfolgerung hingegen ist eindeutig: Der Staatsrat ist nicht mehr im Amt zu halten. Sein Kollege Meister wurde im März vom Bürgermeister wegen weit geringeren Fehlverhaltens entlassen. Wenn von Beust sein damals verkündetes Credo ernst nimmt, die Form sei die Mutter der Demokratie, muss er Schön entlassen.

Das bislang nur vermutete Watergate an der Waterkant ist nunmehr durch Geständnisse belegt worden. Offen ist höchstens noch, ob der Bürgermeister von der Intrige seiner rechten Hand wirklich erst hinterher erfuhr. Das aber ist schon schlimm genug.

Sollte von Beust sie allerdings doch selbst veranlasst haben, würde auch er untragbar werden. Aber schon nach gegenwärtigem Erkenntnisstand ist die Luft für den Regierungschef arg dünn geworden.