fug & recht:
Kein Flüchtlingsschutz für Syrer ohne Wehrpflicht
Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat mit zwei Urteilen entschieden, dass männliche syrische Staatsangehörige, die deutlich vor Beginn des wehrpflichtigen Alters oder nach Überschreiten der für Reservisten geltenden Altersgrenze Syrien verlassen haben, keine Flüchtlingseigenschaft beanspruchen können. Einem 17- (Aktenzeichen 2 LB 237/17) sowie einem 49-Jährigen (Aktenzeichen 2 LB 194/17) waren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge subsidiärer Schutz zuerkannt worden: Bei einer Rückkehr nach Syrien drohe ihnen ernsthafter Schaden. Die Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft hatte das Bundesamt aber abgelehnt. Das Verwaltungsgericht urteilte in beiden Fällen, den Klägern drohe bei einer hypothetischen Rückkehr nach Syrien Verfolgung aus flüchtlingsrechtlich relevanten Gründen. Das OVG hob diese Entscheidungen auf und wies die Klagen ab. Nach syrischem Recht müssen Männer im Alter zwischen 18 und 42 in der Armee dienen. Eine zum Zeitpunkt der Ausreise bestehende Militärdienstpflicht sei für die Annahme erforderlich, dass das syrische Regime das Verlassen des Landes als Ausdruck einer oppositionellen Gesinnung verstehe, so das OVG. Die Kläger dürfen sich weiter in Deutschland aufhalten. (taz)
Große Unterschiede bei Gehältern von Richtern
Nach Angaben des Deutschen Richterbundes (DRB) gehen die Gehälter in der Justiz weiter auseinander. Wer in Bayern als junger unverheirateter Richter anfängt, verdient 4.378 Euro brutto im Monat – im Saarland sind es dagegen 3.451 Euro brutto. Nach Bayern zahlt Hamburg das zweithöchste Einstiegsgehalt: 4.292 Euro brutto. Die Besoldung der niedersächsischen Richter beschäftigt inzwischen das Bundesverfassungsgericht: Geklagt hat eine Osnabrücker Richterin, die die Höhe ihrer R1-Besoldung für verfassungswidrig hält. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Fall nach Karlsruhe weitergereicht. Eine ähnliche Klageist auch vor dem Verwaltungsgericht Hannover anhängig. (taz)
VW muss Schummel-Diesel tauschen
Das Hamburger Landgericht hat einen VW-Händler dazu verurteilt, einen Dieselwagen wegen manipulierter Abgaswerte zurückzunehmen und gegen einen Neuwagen zu tauschen. Dabei sei unerheblich, ob bei dem Gebrauchtwagen bereits eine neue Software aufgespielt sei. „Die Nachbesserung durch das Softwareupdate ist für Kläger unzumutbar“, heißt es in der Urteilsbegründung (Aktenzeichen 329 O 105/17). Damit unterscheidet sich das Gerichtsurteil von anderen. „Wenn man das Urteil zu Ende denkt, sagt das Gericht, Volkswagen hat noch nicht einmal die Möglichkeit, die Mängel zu beheben“, so Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, der einen Autobesitzer vertrat. Gegen VW klagen bundesweit Tausende Besitzer manipulierter Dieselautos. Viele Verfahren wurden von Gerichten abgewiesen. In Fällen, in denen Urteile gegen VW fielen, legte der Autobauer Berufung ein. Anwalt Wietbrok sagte, einige Gerichte hätten Klägern bereits einen Anspruch auf einen Neuwagen zugesprochen. Bei keinem der Fahrzeuge sei jedoch ein Software-Update aufgespielt gewesen. VW zufolge beseitigt die neue Software die Manipulation. (dpa)
Mehr Mindestabstand zu Windrädern
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein will im Juli neue Pläne für den Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein vorlegen. CDU, Grüne und FDP wollen darin die Mindestabstände von Windrädern zu geschlossenen Wohnsiedlungen von aktuell 800 auf 1.000 Meter erhöhen. Das sei auch mit dem energiepolitischen Ziel vereinbar, in Schleswig-Holstein zehn Gigawatt Windkraft-Leistung an Land zu erreichen, so die Landesregierung. Notwendig wurde eine neue Windkraft-Planung in Folge einer Gerichtsentscheidung von 2015. (dpa)
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