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foto auf gesundheitskarteKrankenkasse muss Daten löschen

MAINZ | Eine gesetzliche Krankenkasse muss das Foto eines Versicherten nach der Erfassung seiner Daten laut dem Mainzer Sozialgericht löschen. Der Mann hatte gegen die dauerhafte Speicherung seines Bildes geklagt und sich auf den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung berufen. Die Kasse hatte sich geweigert, das Bild aus ihrer Datenbank zu nehmen – für den Fall des Verlustes oder der Zerstörung der Karte. In der Regel löschte die beklagte Krankenkasse die Daten erst, wenn der Vertrag endete. (dpa)

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