forschungsklonen : Vertagung ist keine Lösung
Kommenden Dienstag wird sich der Rechtsausschuss der Vereinten Nationen (UN) erneut mit dem Klonen menschlicher Embryonen beschäftigen. Es ist bereits die dritte Verhandlungsrunde. Aber weit gekommen ist man dort bisher noch nicht. Zwar gibt es in der UN eine klare Mehrheit für ein internationales Verbot des reproduktiven Klonens, also der „Herstellung“ von geklonten Babys. Bei dem therapeutischen Klonen – dem „Forschungsklonen – jedoch stehen sich die Fürsprecher und Gegner eines Verbots nach wie vor unversöhnlich gegenüber. Bei der letzten Verhandlungsrunde scheiterte die Verabschiedung einer Klonkonvention vor allem am Stimmverhalten Deutschlands. Da nur eine hauchdünne Mehrheit ein umfassendes Klonverbot unterstützte, votierte der rot-grüne Vertreter für eine Vertagung. Ein internationales Verbot, das nur von der Hälfte der UN-Mitgliedstaaten getragen wird, war der deutschen Bundesregierung zu wenig. Aber es ist höchst unwahrscheinlich, dass es jemals mehr werden. Ganz im Gegenteil: Die Gruppe, die für ein Verbot plädiert, könnte kleiner werden. Vor allem die Vorstellungen der USA werden ausschlaggebend sein, ob es jemals zu einem Klonverbot kommen wird – das übrigens für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich wäre. Und wie die USA sich künftig verhalten werden, wird sich am 2. November mit der Wahl des Präsidenten entscheiden. Sollte Kerry der nächste Präsident sein, wird Klonen künftig in den USA auch an den staatlichen Forschungseinrichtungen erlaubt sein.
WOLFGANG LÖHR