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Archiv-Artikel

flughafen tempelhof Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Der Flughafen Tempelhof kann vorerst nicht geschlossen werden, so wollen es die Berliner Verwaltungsrichter. Dennoch sollten sich die Fans des innerstädtischen Airports nicht zu früh freuen, denn die Betonung liegt auf dem Wörtchen vorerst. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

KOMMENTAR VON RICHARD ROTHER

Gerichtlich gescheitert ist nämlich nicht die Stilllegung des defizitären Flughafens, sondern – und auch dies nur vorläufig – die Befreiung der Betreiber von der Betriebspflicht.

Wäre der Flughafen ein Altauto, wäre die Gerichtsentscheidung etwas anschaulicher: Der Besitzer darf sein Gefährt nicht vorübergehend stilllegen, um es je nach Gusto wieder aus der Garage zu holen. Ob er den Wagen verschrottet oder nicht, bleibt ihm jedoch weiter vorbehalten – zumindest hat das Gericht diese Frage noch nicht erörtert.

Die Gerichtsentscheidung trifft den Senat hart, hatte er doch ursprünglich möglichen Klagen der Fluggesellschaften keine Chancen eingeräumt. Unter dieser Fehleinschätzung leiden nun die Anwohner in Tempelhof und Neukölln, die weiterhin den – glücklicherweise weniger gewordenen – Flugverkehr ertragen müssen.

Aber die Gerichtsentscheidung ist keine Katastrophe. Sie zeigt nur: Der Umweg über die Befreiung von der Betriebspflicht war nichts Halbes und nichts Ganzes. Auch wenn immer weniger Fluggesellschaften Tempelhof nutzen und nach Tegel und Schönefeld abgewandert sind.

Der Senat sollte nun alles daransetzen, den Flughafen Tempelhof endgültig zu schließen, so schnell wie möglich und ohne Hintertürchen. Davon hätten sogar die klagenden Fluggesellschaften etwas: nämlich Planungssicherheit.