: fakten
Flughafenverfahren
Das Flughafenverfahren wurde mit dem von der SPD unterstützen Asylkompromiss 1993 beschlossen. Ihm sind Asylbewerber aus so genannten sicheren Herkunftsländer sowie Flüchtlinge mit fehlenden oder falschen Papieren unterworfen. Während der Dauer des Verfahrens müssen sich sich im Transitbereich des Flughafens aufhalten. Diese Zone gilt nicht als deutsches Hoheitsgebiet. Erst danach kommen sie ins normale Asylverfahren oder werden zurückgeschickt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat 1996 entschieden, dass die Räume des Transitbereichs „als Hafträume im Sinne des Gesetzes anzusehen sind“ und der Aufenthalt dort nicht länger als die gesetzlich vorgeschriebenen 19 Tage dauern darf. Daraufhin ließ der dem Innenministerium unterstellte Bundesgrenzschutz Flüchtlinge „Freiwilligkeitserklärungen“ unterschreiben, dass sie freiwillig länger im Transitbereich bleiben, weil ihnen ansonsten Abschiebehaft droht.
Die Zahl der Flüchtlinge im Flughafvenverfahren ist gesunken: 4.500 waren es noch 1995, 1.209 im letzten Jahr. Die Zahl der von den Entscheidern als „offensichtlich unbegründet“ abgewiesenen Fälle stieg dagegen deutlich an: 355 waren es 1995, 1999 aber 529. 1998 hat die Antifolterkommission der EU die Unterbringungsräume im Transitbereich des Flughafens scharf kritisiert und zahlreiche Änderungen empfohlen. KN
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