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facebooks "Like"-ButtonVerbraucherschützer bekommen recht

DÜSSELDORF | Die Einbindung des "Like"-Buttons von Facebook auf Webseiten von Unternehmen verstößt gegen deutsches Recht, wenn Nutzer nicht über die damit verbundene Datenweitergabe an Facebook informiert werden. Unternehmen müssten den Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten aufklären, erklärte das Landgericht Düsseldorf und unterstützte damit die Ansicht der Verbraucherschützer. Die Integration des "Like"-Buttons verletze sonst Datenschutz- und Wettbewerbsvorschriften. (dpa)

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