die wahrheit: Hitze in der Redaktion: Wahrheit wird langsamer
Wie wir soeben erfahren haben, hat das Bundesarbeitsgericht im Hochsommer 2003 festgestellt, dass Hitze am Arbeitsplatz kein Grund ist, die Arbeit ...
... zu verweigern. "Bei besonders hohen Temperaturen kann allenfalls die Arbeitsgeschwindigkeit angepasst werden", erklärte das Gericht. Wennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn wirrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr schoooooooooooooooooooooon nichttttttttttttttttttttttttttttttttttttttttt diiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiie Aaaaaaaaaaaaaaaaarbeiiiiiiiiiiiiiiit veeeerweiiiiiiiigeeeeeeeeeernnn düüüüüüüürfeeeeeeeeeeeeeeen, dannnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn passsssssssssssssseeeeeeeeeeeen wiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiir weeeeeeeeeeeenigsteeeeeeeens unssssssssssssssssssssssssssssere Aaaaaarbeitsgeschwindiggkeiiiiiit deeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeen Temperaaaaaatuuuurreeeeeeeen annnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn. Unser Dank aber gilt dem Bundesarbeitsgericht, das mit seiner generösen Hitzerechtsprechung einen wesentlichen Beitrag zur Abkühlung geleistet hat. Darauf trinken wir ein großes Frisches. Sofort! Im Biergarten unserer Wahl.
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