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die spielregel

„Ein Athlet darf beim Hoch- und Stabhochsprung bei irgendeiner vom Schiedsrichter oder Obmann zuvor bekannt gegebenen Sprunghöhe beginnen und bei den nachfolgenden Sprunghöhen weitere Ver­suche nach seinem Ermessen ausführen.“

Artikel 26.2 der Internationalen Wettkampfregeln der Leichtathletik bestimmt, wann Springer und Springerinnen loslegen dürfen. Ab dem 20. März findet im polnischen Toruń die Hallen-WM statt.

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