die anderen: zur schule gehen, dekrete hinnehmen:
Das Journal du Centre kommentiert die Diskussion in Frankreich über Strafen für Schulschwänzer: Das Schulschwänzen ist ein Symptom dieser Unsitten, die als Vorstufe zur Kriminalität gelten. Ein britisches Gericht hat vor kurzem ein Exempel statuiert, indem es eine Mutter für das Fehlen ihrer Tochter in der Schule verantwortlich machte und eine Gefängnisstrafe gegen sie verhängte. Die Sache wurde zum Skandal. Aber sowohl die Mutter als auch die Tochter betrachteten die Strafe als begründet. Mehr als auf die Maßnahmen selbst setzen die Behörden auf den Rummel, den sie verursachen. Der Protest ist Teil der Maßnahmen.
Der liberale Standard aus Wien lobt das Gutachten des Völkerrechtlers Jochen Frowein über die Beneš-Dekrete: Frowein lässt sich auf die Menschenrechtsdebatte erst gar nicht ein. Er beschränkt sich auf die Vereinbarkeit der Dekrete mit den EU-Verträgen und kommt zu einem positiven Schluss – weil sich die Verträge eben nicht auf Vergangenes bezögen. Entscheidend sei in diesem Kontext nur, dass ab dem EU-Beitritt Tschechiens in diesem Land für alle Bürger der Union gleiches Recht gelte. Punkt. Frowein macht klar, dass die Bewältigung des Problems nicht im Juristischen liegen kann: Er empfiehlt Tschechien, Bedauern über die Ereignisse zu äußern. Tatsächlich sollte der Bericht Prag helfen, das Thema zu entkrampfen und eine starke Geste zu setzen. Viel mehr, das ist jetzt wohl klar, werden die Opfer der Vertreibung und ihre Nachkommen kaum erhalten. Aber weniger darf es auch nicht sein.
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