das wichtigste : Köhler ratifiziert nicht
Der Bundespräsident will das Gesetz zur EU-Verfassung wegen Gauweiler-Klage noch nicht unterschreiben
BERLIN afp ■ Bundespräsident Horst Köhler will das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Zustimmungsgesetz zur EU-Verfassung vorläufig nicht unterschreiben. Köhler werde das Gesetz so lange nicht ausfertigen, bis das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache über eine Klage des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen die Ratifizierung entschieden hat, teilte das Bundespräsidialamt gestern in Berlin mit. Nach Auffassung Köhlers entfalle damit für die Karlsruher Richter die Notwendigkeit, die von Gauweiler beantragten einstweiligen Anordnungen gegen die Ratifizierung zu erlassen.
Nach der Ratifizierung der EU-Verfassung durch Bundestag und Bundesrat im Mai hatte Gauweiler in Karlsruhe Klage erhoben und diese mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung verknüpft, um die Unterzeichnung durch Köhler zu verhindern. Gauweiler vertritt die Ansicht, dass Bundestag und Bundesrat nicht berechtigt sind, die Verfassungsordnung des Grundgesetzes durch ein anderes Verfassungssystem zu ersetzen. Dazu sei laut Grundgesetz eine Volksabstimmung nötig, argumentiert der CSU-Politiker – im Gegensatz zu seinem Parteichef Edmund Stoiber. Bei der Abstimmung zur EU-Verfassung im Bundestag hatten 569 von 594 abstimmenden Abgeordneten für die Verfassung gestimmt und damit die vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit bei weitem übertroffen. Mit Gauweiler waren noch 22 weitere Parlamentarier gegen die Verfassung, davon viele von der CSU und die beiden von der PDS. Seit dem Nein von Franzosen und Niederländern zu dem EU-Verfassungstext gilt dessen Zukunft als ungewiss.