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Archiv-Artikel

das wichtigste Beschluss steht fest

Morgen um 10 Uhr verkündet Karlsruhe Urteil über Neuwahlen. Kleine Parteien scheitern mit Organklage

KARLSRUHE dpa/rtr ■ Die Würfel sind gefallen, die Verfassungsrichter haben sich entschieden. Doch bleibt ihr Urteil über eine vorgezogene Neuwahl noch bis Donnerstagmorgen hinter den Türen der Justiz verschlossen. Dann wird Vizepräsident Winfried Hassemer „im Namen des Volkes“ das Urteil verkünden. Nach der mündlichen Verhandlung am 6. August und den kritischen Fragen der Vertreter der klagenden Bundestagsabgeordneten scheint die Tendenz des Zweiten Senats für Justizexperten sicher. Überraschende Entscheidungen gegen eine Neuwahl werden nicht erwartet. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Jelena Hoffmann und der Grünen-Abgeordnete Werner Schulz hatten gegen die Auflösung des Bundestags und die Ansetzung vorgezogener Neuwahlen für den 18. September geklagt. Sie werfen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundespräsident Horst Köhler vor, gegen das Grundgesetz verstoßen zu haben.

Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts verwarf gestern überdies die Organklagen der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) und der Familienpartei Deutschlands als unzulässig. Die Parteien seien durch die vorgezogene Bundestagswahl nicht in ihren Rechten verletzt. Mehrere weitere kleine Parteien hatten vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Bundestagsauflösung sowie gegen das Unterschriften-Quorum eingereicht, das die kleinen Parteien erreichen müssen, um zur Wahl zugelassen zu werden. Sie sahen sich wegen der kurzen Vorbereitungszeit für die Bundestagswahl in ihren Rechten verletzt. Verfassungsrechtler hatten ihren Klagen von vornherein wenig Chancen eingeräumt.