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Archiv-Artikel

das wichtigste Kein Schmerzensgeld von Haribo

KÖLN rtr ■ Eine Berlinerin ist mit einer Schmerzensgeldklage gegen den Süßwarenhersteller Haribo endgültig gescheitert. Das OLG Köln bestätigte ein Urteil, wonach Haribo keine besonderen Hinweise über den Inhaltsstoff Glycyrrhizin (Süßholzzucker) auf der Packung anbringen musste. Die damals 48-Jährige hatte nach eigenen Angaben zwischen November 2002 und Februar 2003 täglich eine 400-Gramm-Packung einer Lakritz-Mischung verzehrt und darauf Herz-Kreislauf-Probleme zurückgeführt. Sie hatte Haribo deshalb auf 6.000 Euro Schmerzensgeld und Kostenersatz für die Behandlungen verklagt. Der Anteil von Glycyrrhizin liege aber unter 0,2 Prozent und müsse daher nicht gesondert ausgewiesen werden, urteilten die Richter. Der regelmäßige und übermäßige Verzehr von Erzeugnissen mit viel Glycyrrhizin gilt unter Experten als schädlich.