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Archiv-Artikel

das wichtigste Filiale dicht: Gericht ruft Lidl zur Ordnung

DÜSSELDORF rtr ■ Der Discounter Lidl muss wegen seines Festhaltens an der gerichtlich untersagten Schließung einer Filiale ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro bezahlen. Lidl legte umgehend Beschwerde gegen den Beschluss ein. „Es wurde ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro gegen Lidl verhängt, weil die betreffende Filiale betriebsverfassungswidrig geschlossen wurde“, hieß es gestern vom Arbeitsgericht Pforzheim. Der Betriebsrat der Filiale Calw hat zwei weitere Anträge auf Ordnungsgeld gestellt. Das Gericht untersagte dem Discounter Ende September unter Hinweis auf das Betriebsverfassungsgesetz per einstweilige Verfügung, die Filiale mit zwölf Mitarbeitern zu schließen, solange die Verhandlungen über einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat nicht abgeschlossen sind. Trotzdem hatte Lidl die Filiale zum 1. Oktober geschlossen.