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Archiv-Artikel

das wichtigste Klassenfahrt kostet trotz ALG II

AACHEN afp ■ Bezieher von Arbeitslosengeld II können nicht mit einer vollständigen Kostenerstattung aus öffentlichen Geldern für die Klassenfahrt ihres Kindes rechnen. Dies entschied das Sozialgericht Aachen gestern im Fall eines 15-jährigen Schülers, der an einer 300 Euro teuren Klassenfahrt nach Südtirol teilgenommen hatte. Dem Schüler der 10. Klasse stehe lediglich ein Erstattungsanspruch über 184 Euro zu, urteilte die Kammer. Für den Restbetrag müsse nicht die Allgemeinheit aufkommen, sondern die Schule oder ein Förderverein (Az.: S 8 AS 39/05).