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Archiv-Artikel

das wichtigste ALG II: Spitzel-Einsatz verboten

DÜSSELDORF dpa ■ Das Düsseldorfer Sozialgericht hat das Bespitzeln von Langzeitarbeitslosen als unzulässig und rechtswidrig eingestuft. Unangemeldete Ermittlungen bei Nachbarn und Bekannten ohne Information des Betroffenen widersprächen dem Datenschutzrecht. Nach Hartz IV haben Arbeitslose keinen Anspruch auf ALG II, wenn sie in einer Gemeinschaft mit einem Partner leben, der über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Ob solche Umstände vorliegen, dürfe dennoch nicht „am Betroffenen vorbei ermittelt“ werden. (Az.: S 35 AS 343/05 ER)