das wichtigste : Schutzlos zum Dienst
Trotz pöbelnder Passagiere: Eine Schaffnerin wurde zum Dienst in der Silvesternacht als einzige Zugbegleiterin verdonnert, obwohl sie an dem Tag schon von betrunkenen Passagieren belästigt wurde. Ihr Eilantrag auf Schutz wurde vom Verwaltungsgericht in Kiel abgelehnt, eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bestünde nicht.