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Archiv-Artikel

das wichtigste Eltern leicht entlastet

Einigung zur Familienförderung: Zwei Drittel der Betreuungskosten werden steuerlich absetzbar

BERLIN taz ■ Eltern, die Steuern zahlen, können sich über eine leichte Entlastung freuen: Sie sollen künftig zwei Drittel der Kosten für die Betreuung ihrer Kinder von der Steuer absetzen können. Diese Regelung gilt nicht nur für Doppel-, sondern auch für Alleinverdiener. Wer also für die Kita im Jahr etwa 2.000 Euro zahlt, kann sein zu versteuerndes Einkommen um 1.333 Euro reduzieren. Eine Familie mit einem Einkommen von 30.000 Euro im Jahr würde damit 332 Euro Steuern sparen. Die Kosten können aber nur bis zu einer Summe von 4.000 Euro geltend gemacht werden.

In einer rund sechsstündigen Spitzenrunde haben der Unions-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder, sein SPD-Kollege Peter Struck sowie CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer mit den Familienpolitikern der Koalition und Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen am Dienstagnachmittag die Einigung erzielt.

Die Union hatte zuvor stets einen Sockelbetrag von 1.000 Euro vorgesehen, den die Eltern ohne staatliche Hilfe hätten aufbringen müssen. Die SPD hatte diesen ursprünglichen Regierungsplan auf einem Parteitag verworfen und die Betreuungskosten vom ersten Euro an absetzbar machen wollen, damit Familien mit geringem Einkommen und geringen Betreuungskosten stärker profitieren. Nun kann die oben genannte Familie etwas mehr absetzen und spart statt 248 Euro mit dem ursprünglichen Modell nun 332 Euro.

Für das ärmste Drittel aller Familien in Deutschland hat diese Einigung keine Auswirkung. Ihr Einkommen ist so gering, dass sie keine Steuern zahlen und deshalb von dieser Förderung nicht betroffen sind.

HEIDE OESTREICH