das wichtigste : Handy-Guthaben verfällt nicht
MÜNCHEN ap ■ Mobilnetzbetreiber dürfen Prepaid-Guthaben nicht löschen. Mit diesem Urteil gab das Landgericht München gestern einer Klage der Verbraucherzentrale gegen ein Mobilfunkunternehmen Recht, das in seinen Geschäftsbedingungen eine Klausel hatte, wonach die Guthaben gelöscht werden, wenn ein Kunde 13 Monate lang nicht neu lädt. Das Gericht sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, die durch ihre Anzahlung eine Vorleistung erbrachten. Der Aufwand zur Verwaltung des Guthabens sei zumutbar. (Az. 12 O 16098/05)