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Archiv-Artikel

das wichtigste Kein Asyl für Assyrer

Das OVG Koblenz sieht keine gezielte Verfolgung von Christen im Irak. GfbV fordert Bleiberecht für Chaldäer

BERLIN epd/taz ■ Christen aus dem Irak haben nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG) keinen Anspruch auf Asyl. Die OVG-Richter sind der Auffassung, Christen seien keiner gezielten Verfolgung ausgesetzt. Ebenso wie Schiiten, Sunniten oder Kurden seien sie vielmehr Opfer der im Irak herrschenden allgemeinen terroristischen Gewalt, die jeden treffen könne.

Damit wies das OVG die Klage eines Ehepaars christlich-chaldäischen Glaubens auf ein Bleiberecht ab. Nach Gerichtsangaben hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Eheleute aus Bagdad 2000 wegen ihrer dokumentierten Gegnerschaft zu Saddam Hussein als politische Flüchtlinge anerkannt, nicht aber wegen religiöser Verfolgung. Nach dem Sturz Husseins widerrief das BAMF die Anerkennung 2004.

Dagegen berichtet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), dass sowohl Assyro-Chaldäer als auch Manäer in Irak „an Leib und Leben bedroht“ sind. Täglich würden Anschläge auf sie und ihre Kirchen verübt. Viele der Christen sprächen von einem „Exodus aus der Hölle“. In einem offenen Brief will die GfbV deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel aufrufen, sich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft 2007 für ein Bleiberecht für die rund 20.000 hier lebenden Christen aus dem Irak einzusetzen. „Von den 700.000 Christen des Irak sind mindestens 150.000, vielleicht aber schon bis zu 300.000 auf der Flucht.“ Insofern sei es besonders traurig, dass das BAMF den Christen aus dem Irak den Asylstatus aberkannt habe, heißt es weiter in dem Brief, zu dessen Unterzeichnung die GfbV aufruft. (Az. 10 A 10785/05) www.gfbv.de