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Archiv-Artikel

das wichtigste Wenn klein, dann dein

Das Bundessozialgericht hat Wohnungsgrößen festgelegt, bis zu denen Hartz-IV-Empfänger Wohneigentum selbst nutzen dürfen. Es nannte gestern 120 Quadratmeter eine Standardgröße für eine vierköpfige Familie. Sei der Haushalt kleiner, reduziere sich der Wert um je 20 Quadratmeter pro Kopf. (Az.: B 7b AS 2/05 R)