das wichtigste : Bank siegt gegen NPD
Konto-Kündigung durch Volksbank Ludwigsburg ist rechtens, weil rechte Partei Vereinbarung ignorierte
BERLIN dpa/ap ■ Die Volksbank Ludwigsburg hat den Rechtsstreit mit der NPD wegen der Kündigung eines Kontos gewonnen. Die NPD habe gegen die Vereinbarung mit der Bank verstoßen, die Kontoverbindung nicht in Flugblättern, Zeitungsanzeigen oder Spendenaufrufen öffentlichwirksam bekanntzugeben, begründete das Oberlandesgericht Stuttgart gestern. Die Bank hatte daher einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung.
Bei der Vereinbarung mit der Partei habe die Bank weder „in anstößiger Weise Druck ausgeübt noch eine erkennbare Zwangslage der NPD ausgenutzt“, so die Richter. Die Einschränkung habe nicht die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, sondern den Umgang mit der Giroverbindung in der Öffentlichkeit betroffen. Das Stuttgarter Landgericht hatte entschieden, dass die VB die langjährige Kundenbeziehung nicht fristlos beenden durfte.
Indes prüft der Bundesgerichtshof, ob der Handel mit Anti-Nazi-Symbolen strafbar ist. Offenbar hält die Bundesanwaltschaft den Vertrieb von T-Shirts oder Buttons mit durchgestrichenen Hakenkreuzen nicht für strafbar. Deshalb wird erwartet, dass der Vertreter der Ankläger in der heutigen BGH-Verhandlung die Aufhebung eines Urteils des Landgerichts beantragen wird.
Das Landgericht Dresden hat gestern den NPD-Organisationsleiter Jens Pühse vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Das Gericht habe kein strafrechtlich relevantes Verhalten gesehen, hieß es. Die Staatsanwältin sah es als erwiesen an, dass Pühse als Geschäftsführer des Deutsche Stimme Verlages CDs mit volksverhetzendem Charakter produzieren und vertreiben ließ.