: das wichtigste Bundestag billigt Akteneinsichtsgesetz
BERLIN afp ■ Mit den Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am gestern ein Gesetz verabschiedet, mit dem Bürgern das Recht auf Akteneinsicht bei den Bundesbehörden garantiert werden soll. Das so genannte Informationsfreiheitsgesetz soll zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Danach können Bundesbürger ebenso wie Ausländer ohne Begründung Akteneinsicht beantragen. Nur in bestimmten Fällen kann eine Offenlegung von Daten abgelehnt werden, etwa wenn sicherheitsrelevante Informationen betroffen sind. Die Union im Bundestag stimmte gegen das Gesetz, die FDP enthielt sich. SPD und Grüne wollen mit dem Informationsfreiheitsgesetz die Bürgerrechte stärken. Ziel ist es, dass die Bürger Entscheidungen und Handlungen der Behörden nachvollziehen können und so zugleich mehr Vertrauen zu den Ämter zu fassen.