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das wetterRodung jetzt!

Bereits wenige Wochen nachdem der Hambacher Forst gerodet worden war, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anders als zuvor das Verwaltungsgericht Köln die Rodung für ungesetzlich erklärt. Zeitgleich hat das für den Bezirk Essen zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Klage gegen die Rodung der RWE-Firmenzentrale in Essen als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Gegen den Widerstand der Angestellten wurden deshalb die ersten Büros dem Erdboden gleichgemacht.

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