das wetter: Rodung jetzt!
Bereits wenige Wochen nachdem der Hambacher Forst gerodet worden war, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anders als zuvor das Verwaltungsgericht Köln die Rodung für ungesetzlich erklärt. Zeitgleich hat das für den Bezirk Essen zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Klage gegen die Rodung der RWE-Firmenzentrale in Essen als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Gegen den Widerstand der Angestellten wurden deshalb die ersten Büros dem Erdboden gleichgemacht.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen