piwik no script img

das wetter: verwaltungsstil

In einem öffentlichen Nahverkehrsmittel wird ein mündiger Bürger für anwesend befunden, der im Fahrgastraum einen Mitbürger zum Adressaten einer Beschwerde macht. Seiner Einlassung zufolge wahre der Genannte nicht den vorgeschriebenen Abstand. Ohne indes weitere Rechtsmittel einzulegen oder eine rechtsverbindliche Auskunft abzuwarten, nimmt er sodann eine unbewegliche Sache als Sitzgelegenheit in Gewahrsam. Eine Zuständigkeit der Verkehrsbehörde ist im vorliegenden Fall daher zu verneinen. Im Anschluss bewegt sich dieser Steuerzahler im Naherholungsgebiet. Nach § 14 des Grünflächenerlasses in der Fassung vom 31. 6. 1979 erhebt sich dafür keinerlei Gebühr.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen