das knaller-wetter:
Dass Knallen an Silvester verboten war, hatte das Oberverwaltungsgericht noch am 30. 12. entschieden. Wenn es bei Ihnen in der Nachbarschaft vorgestern trotzdem geknallt haben sollte, haben Sie sich demnach darüber mit mehr Recht aufgeregt als über 1 Grad und Regen
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