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Archiv-Artikel

das gibt zu denken

Volker Schreck vom RBB zur Frage, ob die Aussteller auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) eigentlich GEZ-Gebühren bezahlen müssen: „Wenn ein Hersteller oder Händler ein Fernsehgerät angemeldet hat, darf er auch weitere für Vorführzwecke nutzen. Bis zu einer Woche kann dies auch bei Dritten geschehen, zum Beispiel bei der IFA.“ Die dauert fünf Tage.