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Archiv-Artikel

daily dope (260)

Die deutschen Biathleten, darunter diejenigen, die in einer anonymen Anzeige des Blutdopings beschuldigt wurden, bekommen dieser Tage ein Schreiben vom Deutschen Skiverband (DSV) zugestellt. Es enthält den Text einer eidesstattlichen Versicherung, die von den Sportlern unterschrieben werden soll. So eine hatten sie schon einmal unterzeichnet und dabei geschworen, nie mit einem Wiener Labor zum Zwecke des Blutdopings zusammengearbeitet zu haben. Jetzt wollen sie versichern, dass sie überhaupt nie mit irgendwelchen Dopingpraktiken zu tun hatten. DSV-Sprecher Stefan Schwarzbach hängt den Wert des Papiers ganz hoch: „Im Falle einer Falschversicherung droht eine empfindliche Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.“ Sitzen bald schon deutsche Athleten wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung im Gefängnis? Gewiss nicht. Strafrechtlich relevant wird eine eidesstattliche Versicherung erst, wenn sie vor einer dafür zuständigen Behörde, etwa vor einem Richter in einem Gerichtsverfahren, abgegeben wird. Doch so weit ist der vermeintliche Dopingfall noch nicht gediehen. Eine eidesstattliche Versicherung, die Athleten für ihren Verband, den DSV, abgeben, ist demnach nicht viel mehr wert als das Papier, auf dem sie niedergeschrieben wurde. TAZ