daily dope (190) :
Der Deutsche Bundestag hat das verschärfte Arzneimittelgesetz im Kampf gegen Doping verabschiedet. Das Parlament stimmte am Donnerstag der Gesetzesnovelle mit den Stimmen der Koalition und gegen die der Linkspartei zu. FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Das Gesetz muss nun nur noch den Bundesrat passieren, was für den 21. September vorgesehen ist. Dann könnte es im Oktober in Kraft treten. Zentraler Punkt des Gesetzes ist der Kampf gegen die mit Dopingmitteln handelnden Netzwerke. Es sieht die Besitzstrafbarkeit bei „nicht geringen Mengen“ verbotener Substanzen vor, weil dies ein Hinweis auf Handel ist. Des Dopings überführte Athleten unterliegen weiter ausschließlich der Sportgerichtsbarkeit. Bandenmäßiger Handel soll mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden. Diese Erhöhung des Strafrahmens um sieben Jahre erlaubt erweiterte Ermittlungsmöglichkeiten wie Telefonabhörmaßnahmen und eine Kronzeugenregelung. Auf Packungsbeilagen muss zukünftig vermerkt sein, dass Medikamente auf der Dopingliste stehen. Nicht enthalten ist der von den Grünen geforderte Straftatbestand der „Verfälschung des wirtschaftlichen Wettbewerbs im Sport“ (Sportbetrug). Dafür hatten sie einen konkreten Formulierungsvorschlag unterbreitet, in den sie Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren aufgenommen hatten. Der strafbare „wirtschaftliche Wert des Sports“ sollte bei 1.000 Euro beginnen.