daily dope (10) : Bayerns Paragrafenschmiede: Der Freistaat im Anti-Doping-Kampf
Der Freistaat Bayern will, „dass junge Menschen auf saubere Helden schauen, nicht auf falsche“. Gestern hat die Landesregierung den Gesetzentwurf für ein strenges Anti-Doping-Gesetz verabschiedet. Bald sollen dopende Sportler auch strafrechtlich verfolgt werden, so Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU). Bisher machten sich zwar dopende Ärzte und Helfer strafbar, den Sportlern selbst drohten nur Sanktionen ihrer Sportverbände, etwa Wettkampfsperren.
Geldstrafen oder Haft bis zu fünf Jahren drohen künftig jedem Sportler, der Dopingmittel besitzt. Auf die Einnahme oder eine leistungssteigernde Wirkung kommt es nicht an. „Es ist nicht länger vertretbar, den Sportler, die zentrale Gestalt des Sportgeschehens, ungeschoren davonkommen zu lassen“, sagte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU). Vor wenigen Tagen hatte auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für die Strafbarkeit von dopenden Sportlern plädiert.
Neben dem Dopingbesitz will Bayern auch den „Sportbetrug“ als neuen Straftatbestand einführen. „Wer seines Vermögensvorteils wegen“ gedopt an einem Wettkampf teilnimmt, soll in schweren Fällen sogar mit bis zu 10 Jahren Haft rechnen müssen. Je höher die erschlichenen Prämien, desto höher die Strafe. Ein vorgetäuschtes Foul im Profi-Fußball oder Manipulationen an einem Bobschlitten sollen dagegen nicht strafbar sein.
Beim Doping ertappte Sportler können Strafmilderung oder Straffreiheit erlangen, wenn sie sich als Kronzeugen zur Verfügung stellen. Sie müssen dann bei der Überführung von Drahtziehern und Hintermännern behilflich sein. „Im Dopingbereich gibt es konspirative Verflechtungen wie bei der organisierten Kriminalität“, betonte Justizministerin Merk, „diese Strukturen können wir nur durch die Honorierung von Kooperationsbereitschaft effektiv bekämpfen.“
Um Dopingmethoden besser aufdecken zu können, soll die Polizei künftig auch Telefone von verdächtigen Sportlern und ihren Kontaktpersonen abhören sowie E-Mails mitlesen dürfen. „Unser Gesetzentwurf schließt damit Sicherheitslücken“, erklärte Merk. Er soll noch im September in den Bundesrat eingebracht werden. CHRISTIAN RATH
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