piwik no script img

corona aktuell

Länder könnten Mundschutz anordnen

In Deutschland könnte ein Maskenzwang rechtssicher eingeführt werden. Der Bundestag hat am vorigen Mittwoch eine spezielle Regelung beschlossen. So können Behörden die Menschen verpflichten, „bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten“, heißt es im geänderten Paragrafen 28. Damit kann nun auch die Art des Ausgangs geregelt werden, etwa indem die Menschen verpflichtet werden, einen Mundschutz zu tragen. Die Anordnung müsste aber von den Bundesländern oder kommunalen Gesundheitsbehörden ausgesprochen werden. Bislang gibt es noch keine handelsüblichen OP-Masken zu kaufen. Das wird sich bald ändern. (chr)

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen