brief des tages:
Sinnfragen
taz vom 5. 1. 25
Es hatte einen Grund, warum der schulische Religionsunterricht in die unveränderlichen Grundrechte des Grundgesetzes kam. Im Nazideutschland war der Religionsunterricht verboten, und es war allein die Naziregierung, die alle Werte bestimmte, die an den Schulen zu gelten hatten. Im Grundgesetz wird dafür gesorgt, dass der Staat dies nie mehr monopolisieren kann. Schulischer Religionsunterricht beinhaltet selbst den freiheitlichen Charakter, über den der Autor des Artikels offenbar nicht informiert ist: Niemand ist zur Teilnahme am Religionsunterricht gezwungen. Die Eltern, ab dem 14. Lebensjahr die Schüler*innen selbst, können den alternativen Ethikunterricht wählen.
Moderner Religionsunterricht ist kein Glaubensunterricht. Sondern es geht – vernetzt in kulturellen und theologischen Wissenszugewinn – immer um die eigene Kritikfähigkeit aller Teilnehmenden. Für die persönliche Standortsuche der Schüler*innen in Sinnfragen und in religiösen Fragen werden vertiefte Innenansichten ermöglicht, in denen zugleich die persönlichen Distanzierungen oder Annahmen der Schüler*innen zu respektieren sind. ElisabethBuck, Walsdorf
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