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brief des tages

Lohneinbußen für Volkswagen-Manager

„Der Witz des VW-Vorstands“, taz vom 24. 12. 24

Lieber Pascal Beucker, danke für Ihren Kommentar. Leider wird von der taz – wie auch anderen Medien – ständig berichtet, auf was der VW-Vorstand verzichtet oder verzichten soll. Der Vorstand kann seine Vergütung nicht selber festlegen – auch nicht nach unten. Dafür ist der Aufsichtsrat zuständig, der zur Herabsetzung verpflichtet ist, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Nach den Exzessen 2007/2009 wurde extra das Aktiengesetz 2009 geändert (Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung). Der Aufsichtsrat soll danach die Bezüge nach § 87 Abs. 2 auf die angemessene Höhe herabsetzen, wenn sich die Lage des Unternehmens verschlechtert hat, also wenn das Unternehmen in die Krise gerät oder Entlassungen oder Lohnkürzungen vornehmen muss oder keine Gewinne mehr ausschütten kann.

Besonders gilt das natürlich für Vorstände, die gar nicht mehr im Unternehmen arbeiten, aber noch üppige Vergütungen bekommen (z. B. die Herren Müller, Diess und Winterkorn)

Dietmar Hexel, ehem. Mitglieder der Regierungskommission DCGK (Kodex-Kommission)

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