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brief des tages

Ohne Selbstbestimmung?

„Asyl in Deutschland: Verbannt per Bezahlkarte“, taz vom 13. 3. 24

Das wesentliche Argument für die Umstellung von Bargeld auf Kartengeld ist die Annahme, Menschen, die Asylanträge stellen, würden viel Geld vom deutschen Staat ins Ausland senden. Geld zu senden bedeutet unter Umständen, Leben zu retten. Familien leben in Zelten oder auf der Straße, ohne Gesundheitsversorgung, ohne Ernährungssicherheit. Wenn Asylsuchende also von dem schmalen Leistungsgeld etwas sparen, um es ins Ausland zu senden, dann häufig, um Essenskauf oder einen Arztbesuch zu ermöglichen. Noch ist völlig ungeklärt, inwieweit mit dieser Bezahlkarte in die Selbstbestimmung von Asylsuchenden eingegriffen wird. Vielfach wird eine letzte Entscheidung über das Asylgesuch erst vor Gericht getroffen. Asyl ist ein Grundrecht und deshalb kann gegen negative Bescheide durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geklagt werden. Zu einem Gerichtsverfahren gehört aber auch die Vertretung durch Anwält:innen. Wird es möglich sein, auch die monatlichen Raten für die anwaltliche Vertretung mit der Bezahlkarte zu begleichen? Wenn nicht, ist dies ein vehementer Eingriff in den Rechtsstaat. Name ist der Redaktion bekannt

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