brief des tages:
Ohne Selbstbestimmung?
„Asyl in Deutschland: Verbannt per Bezahlkarte“, taz vom 13. 3. 24
Das wesentliche Argument für die Umstellung von Bargeld auf Kartengeld ist die Annahme, Menschen, die Asylanträge stellen, würden viel Geld vom deutschen Staat ins Ausland senden. Geld zu senden bedeutet unter Umständen, Leben zu retten. Familien leben in Zelten oder auf der Straße, ohne Gesundheitsversorgung, ohne Ernährungssicherheit. Wenn Asylsuchende also von dem schmalen Leistungsgeld etwas sparen, um es ins Ausland zu senden, dann häufig, um Essenskauf oder einen Arztbesuch zu ermöglichen. Noch ist völlig ungeklärt, inwieweit mit dieser Bezahlkarte in die Selbstbestimmung von Asylsuchenden eingegriffen wird. Vielfach wird eine letzte Entscheidung über das Asylgesuch erst vor Gericht getroffen. Asyl ist ein Grundrecht und deshalb kann gegen negative Bescheide durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geklagt werden. Zu einem Gerichtsverfahren gehört aber auch die Vertretung durch Anwält:innen. Wird es möglich sein, auch die monatlichen Raten für die anwaltliche Vertretung mit der Bezahlkarte zu begleichen? Wenn nicht, ist dies ein vehementer Eingriff in den Rechtsstaat. Name ist der Redaktion bekannt
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen