brief des tages:
Kein Beratungszwang
„Der Schwangerschaftskonflikt geht uns alle an“, taz vom 25. 1. 24
In meinem Berufsleben als Beraterin bei Pro Familia, der AWO und im Jugendamt habe ich gelernt, dass die Frau ein Selbstbestimmungsrecht hat, auch wenn der § 218 StGB den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt. Bei den Beratungen, die ich durchgeführt habe, stand meistens gar nicht der sogenannte Konflikt im Vordergrund. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft zu beenden, war oft schon im Vorfeld getroffen worden. Die Beratungsstellen der freien Träger und der Kirchen können unterstützen und begleiten, sofern dies gewünscht ist, aber es sollte keinen Beratungszwang geben. Wir brauchen gute Verhütungs- und Familienplanungsberatung, medizinisch unkomplizierte Versorgung mit der „Pille danach“, Kita-Plätze mit Ganztagsbetreuung, sinnvolle Kindergrundsicherung, keine Abbruchskliniken, die stigmatisieren, sondern eine umfassende gynäkologische Gesundheitsgrundversorgung in Zentren, offen für alle Themen rund um die Sexualität, die alle Leistungen vorhält und es den Gegner(innen) schwer macht, abtreibungsentschiedene Frauen mit Sitzwachen und Plakaten zu belästigen. Brigitte Gregor, Schwelm
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