brief des tages:
Zu viel „Schonvermögen“?
„Bürgergeld vorerst gescheitert“,
taz vom 14. 11. 22
Es könnte mir egal sein (mit nunmehr 70 Jahren auf dem Buckel), aber ich blicke zurück auf meine eigene betriebsbedingte Kündigung im Jahr 2004 – nach 36 Jahren ohne Unterbrechung in Arbeit, als erfahrener Medizintechniker mit Familie und Kind dem Mittelstand zugehörig. Durch den Sozialplan erhielt ich 130.000 Euro Abfindung. Der damalige Steuersatz von 42 Prozent verringerte diesen Betrag um 54.000 Euro. Nach der Arbeitslosenzeit (damals 2 Jahre) fiel man in Hartz IV erst, nachdem eigenes Vermögen verbraucht wurde. Die damalige Situation auf dem Arbeitsmarkt war schwierig. Viele gingen in die Frührente mit hohen Abschlägen. Nun ist man 2022 durch Herrn Merz genau dort wieder angekommen. Die Wirtschaft ist im Umbruch, langjährige Mitarbeiter müssen sich umorientieren. Heute fällt man nach einem Jahr Arbeitslosengeld ins Bürgergeld. Da ist ein Schonvermögen über 2 Jahre für lang gediente Arbeitnehmer mehr als angemessen. Es wird für viele in der Frührente enden – auch ohne finanzielles Polster. Auch ein scheinbar sicherer Arbeitsplatz kann in den Fokus von Veränderung geraten. Hans Dieter Schmidt, Glinde
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