brief des tages:
Unverschämte Vermieter
„Nackig machen vor der Wohnungstür“,
taz vom 2. 11. 22Die Erwartungshaltung von Vermietenden, grundsätzlich alles über Mietinteressenten wissen zu wollen, überschreitet in vielen Fällen die Grenze zur Unverschämtheit. Die überbordende Datensammelei, noch bevor überhaupt von einer Geschäftsanbahnung gesprochen werden kann, ist illegal und sollte konsequent von den zuständigen Aufsichtsbehörden auch so geahndet werden – was sie auch machen, wenn auch mit ziemlicher Verspätung. Da sich die Vermietenden gerne selber verstecken oder man die wahren Eigentümer einer Immobilie selten auf Anhieb ermitteln kann, sollten sich Wohnungssuchende Gegenmaßnahmen einfallen lassen. Dazu gehört die Meldung an die Aufsichtsbehörde und die Inanspruchnahme der Rechte an den eigenen Daten. Sprich: ein paar Wochen nach der Kontaktaufnahme und dem Datenstriptease startet man eine Anfrage nach Art. 15 DSGVO an Makler, Webportal und Vermieter. Wird diese Anfrage ignoriert, kann man Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde oder gleich eine Klage vor Gericht als Nachhilfeunterricht in Sachen Datenschutz einreichen.
Udo Siebrasse, Gelsenkirchen
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