brief des tages:
Pandemiebekämpfung
„Was geht?“, taz vom 19. 11. 21
Die neuen Verordnungen zur Pandemiebekämpfung machen die Grundversorgung auf dem Land nahezu unmöglich. Wegen der Einführung der Testpflicht im ÖPNV habe ich das Gesundheitsamt des Landkreises angeschrieben, um zu erfahren, wo und wie ich mich in meinem Dorf testen lassen kann, um die 10 Kilometer zum nächsten Supermarkt fahren zu dürfen. Folgende Antwort habe ich erhalten: „Für den Fall, dass der Beschluss des Bundestags die Zustimmung des Bundesrats erhält, gilt im öffentlichen Personennahverkehr für nicht geimpfte und genesene Personen, grundsätzlich die Verpflichtung über einen aktuellen Testnachweis im Sinne der SchAusnahmV zu verfügen. Hiervon nicht umfasst ist jedoch die Beförderung in Taxen. Voraussichtlich besteht alternativ auch die Möglichkeit, dass sie ihre Grundversorgung durch die Inanspruchnahme von Lieferdiensten sicherzustellen (…)“. Mal davon abgesehen, dass mein persönliches Infektionsrisiko in einem Taxi höher ist als in einem Bus, sind 20 Euro statt 2,80 nicht finanzierbar. Das neue Infektionsschutzgesetz sorgt also dafür, dass Empfänger von Grundsicherung sich nicht mehr versorgen können. Udo Meyer, Biedenkopf
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