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Archiv-Artikel

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Die hohen außertariflichen Bezüge einiger BVG-Mitarbeiter erregen die Gemüter – nicht nur beim Landesrechnungshof, sondern auch in unserer Redaktion. Am Dienstag, dem 9. März, berichteteten wir etwas eifrig, Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) habe als BVG-Aufsichtsratsvorsitzender solche Verträge mit dem Unternehmenschef Andreas Graf von Arnim ausgehandelt bzw. abgesegnet. Diese Behauptung ist falsch. Der Aufsichtsrat wird mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen mit Angestellten der zweiten und dritten Führungsebene nicht befasst, schon gar nicht beteiligt sich der Vorsitzende des Gremiums an entsprechenden Verhandlungen. Auch die Behauptung, Sarrazin und von Arnim verbinde eine lange Beziehung, ist falsch. Richtig ist, dass der Finanzsenator Andreas Graf von Arnim im Rahmen des Auswahlverfahrens für den Vorstandsvorsitz der BVG im Sommer 2002 kennen gelernt hat. TAZ