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In der taz vom Freitag, den 29. 6., erschien auf dieser Seite ein Text zur Anhörung über den Paragrafen 219a im Rechtsausschuss. In diesem zitierten wir den Strafrechtler Reinhard Merkel mit den Worten, der Staat sei verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an Schwangerschaftsabbrüchen vorzuhalten. Natürlich fordert Herr Merkel keine Mindestzahl an Eingriffen, sondern wurde nicht korrekt zitiert. Eigentlich hätte der Satz heißen müssen: „Der Staat ist verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen zum Schwangerschaftsabbruch sicherzustellen.“ Wir entschuldigen uns für den Fehler.

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