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Archiv-Artikel

auch das noch

Parteitag: Sieben Wochen nach der verlorenen Landtagswahl will die NRW-SPD heute den früheren Finanzminister Jochen Dieckmann zu ihrem neuen Vorsitzenden wählen. Dieckmann, der voraussichtlich keinen Gegenkandidaten hat, wird Harald Schartau ablösen, der seit Dezember 2001 an der Spitze des größten SPD-Landesverbands stand. Die Ablösung Schartaus dürfte vorerst die einzige personelle Konsequenz in der Landespartei bleiben. Der neue Landesvorstand wird allerdings nur ein gutes halbes Jahr im Amt bleiben. Bis zum ordentlichen Landesparteitag im Februar 2006 soll er Vorschläge für neue Strukturen in der NRW-SPD machen. Der Parteitag wird außerdem die Landesliste für die Bundestagswahl aufstellen (siehe Bericht auf dieser Seite). Spitzenkandidat soll erneut SPD-Chef Franz Müntefering werden.Mitgliederzahlen: Passend zum Parteitag kann die NRW-SPD erstmals nach einer langen Durststrecke gestiegene Mitgliederzahlen vermelden. 164.265 Genossen zählt der bundesweit größte SPD-Landesverband – 189 mehr als Ende April. Die mit der Neuwahl-Debatte verbundene Polarisierung hätten vor allem verstärkt jugendliche Sympathisanten zum Eintritt bewegt, erklärt Pressesprecher Bernd Neuendorf. Dennoch fristen die Sozialdemokraten, die einst knapp 300.000 Anhänger zwischen Rhein und Ruhr zählten, in ihrem Stammland mittlerweile das Dasein der lediglich zweitgrößten Partei. Seit der letzten großen Austrittswelle im Zuge der Agenda 2010 vor zwei Jahren liegt die CDU in Nordrhein-Westfalen mit rund 185.000 Mitgliedern vorne.Hartz IV: Das Landessozialgericht NRW hält die bisherige Aufklärungspraxis über die Hartz-Gesetze für zu dürftig. Weil befristet Beschäftigte kaum erkennen könnten, wann sie ihre voraussichtliche Arbeitslosigkeit den Behörden melden müssten, entschieden die Richter in gleich drei Fällen für die betroffenen Arbeitslosen. Die Bundesagentur für Arbeit muss daher die Leistungskürzungen wegen zu später Meldung zurücknehmen. Eine Revision sei allerdings zugelassen, erklärte das Landessozialgericht. Anlass zu der jüngsten Entscheidung war die Klage einer Frau, die erst sieben Wochen vor Ablauf ihrer befristeten Stelle der Behörde gemeldet hat. Die Arbeitsagentur kürzte daraufhin ihr Arbeitslosengeld, weil der Gesetzgeber Angaben drei Monate vor Ablauf fordert.