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Archiv-Artikel

arbeitslose Klagen kann sich lohnen

Das Berliner Sozialgericht hat jetzt Arbeitslosen Recht gegeben, die gegen die Kürzung ihres Arbeitslosengeldes klagten. Diese hatten die Arbeitsämter mit Verletzungen der Meldepflichten begründet. Die Zurückweisung der Kürzung in erster Instanz ist ein ermutigendes Zeichen.

KOMMENTAR VON RICHARD ROTHER

Denn wer sich die vor Gericht verhandelten Einzelfälle anschaut, wird einen Eindruck nicht los: Knallhart setzen die Arbeitsämter die von der rot-grünen Bundesregierung initiierten Verschärfungen um – auf Kosten der Arbeitslosen. Das oberste Ziel scheint zu sein: Jeder Euro zählt, den man nicht überweisen muss. Dass den Betroffenen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung, in die sie jahrelang eingezahlt haben, vorenthalten werden – egal. Hauptsache, die bürokratischen Hürden sind so hoch, dass mancher daran scheitert.

Begrüßenswert ist es deshalb, dass sich viele Betroffene dagegen juristisch zur Wehr setzen – und weder Aufwand noch Ärger scheuen, auch wenn sie sich manchmal nur um wenige Euro mit der Arbeitsagentur streiten. Ihnen geht es ums Prinzip. Zwar haben sie einen Job verloren, nicht aber ihre Würde. Dazu gehört: sich nicht von Vorschriften entmutigen zu lassen, die sie als schikanös empfinden.

Dennoch: Die meisten Nachteile, die die Hartz-Reformen den Betroffenen bringen, lassen sich nicht vor Gericht verhindern. Irgendwann wird die letzte juristische Unklarheit beseitigt, die letzte Vorschrift präzise formuliert sein. Eine Reform der Reform ist nur durch politischen Druck möglich – vielleicht haben auch die gestrigen Prozesse diesen Gedanken in die Öffentlichkeit getragen.