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antiterrorkampfDatenspeichern von 14-Jährigen ist okay

BERLIN | Die Koalition hat sich auf die Speicherung von Daten jugendlicher Terrorverdächtiger ab 14. Jahre verständigt. Ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf über den besseren Informationsaustausch im Antiterrorkampf sieht vor, das bisher geltende Alter 16 im Verfassungsschutzgesetz um zwei Jahre abzusenken. Die Daten dürfen somit gespeichert werden, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür bestehen, dass die Minderjährige Straftaten wie etwa einen Anschlag planen oder begangen haben. (afp)

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