antirassismuskonferenz: Ein Kompromiss, der nichts taugt
Der Holocaust war – zu seiner Zeit – kein Verbrechen gegen die Menschheit und kein Völkermord. Daher waren die Urteile des Nürnberger Gerichtshofs ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot rechtlicher Bestimmungen. Wer derartige Behauptungen aufstellt, die auf die Leugnung und Verharmlosung von Naziverbrechen zielen, kann sich künftig auf die Vereinten Nationen berufen. Denn im Abschlussdokument der UN-Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban wurde die Geschichte unterteilt in die Zeit vor und nach 1945.
Kommentarvon ANDREAS ZUMACH
Sklaverei und Sklavenhandel in ihren heutigen Formen wurden zwar als Verbrechen gegen die Menschheit anerkannt. Mit Blick auf Sklaverei und Sklavenhandel während der 500 Jahre heißt es jedoch lediglich, „sie hätten Verbrechen sein sollen“. Damit setzte sich die selektive Geschichtsinterpretation der westlichen Staaten durch: Verbrechen gegen die Menschheit können ebenso wie Völkermord erst festgestellt werden für die Zeit, seit diese Kategorien durch die Nürnberger Urteile und die UN-Konventionen gegen Genozid (1948) und Sklaverei (1954) in das Völkerrecht aufgenommen wurden.
Offen blieb in Durban, ob die historische Selektivität des Westens nur mit Blick auf eigene Sünden gilt oder ob die Regierungen Westeuropas und der USA auch unterschreiben würden, dass zu Stalins Zeiten in der Sowjetunion keine Verbrechen gegen die Menschheit und kein Völkermord stattgefunden haben. Zudem blendet der Kompromiss aus, dass beide Begriffe bereits im 17. Jahrhundert, also lange vor der Schaffung des Völkerrechts in Großbritannien verwendet wurden.
Der Kompromiss von Durban ist nicht tragfähig. Er taugt nicht zur Bewältigung der Geschichte. Und er wird auch keine Klage verhindern – weder die afroamerikanischer und asiatischstämmiger US-Bürger gegen ihre Regierung, noch die südwestafrikanischer Hereros gegen Deutschland. Ähnliches gilt für die Nahost-Passage des Schlussdokuments, die keine Verurteilung Israels enthält. Doch das wird niemanden davon abhalten, Israel auch künftig des Rassismus, des Holocaust und der Apartheid zu bezichtigen.
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