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Archiv-Artikel

abschiebehaft Pathologisches Misstrauen

Dass die Polizei die meisten Flüchtlinge für Lügner hält, ist nichts Neues. Dass es oft genug erst rassistische Gesetze und entsprechendes behördliches Handeln sind, die vielen Flüchtlingen keine Chance lassen, wenn sie immer die Wahrheit sagen würden, steht auf einem anderen Blatt. Doch dieses Misstrauen auf Ärzte, zumal auf Amtsärzte, auszuweiten, und Abschiebehäftlingen den Zugang zu diesen zu verweigern, zeigt: Das Vorurteil ist stärker als die Vernunft.

KOMMENTAR VON CHRISTIAN JAKOB

Wenn sich die Polizei so sicher ist, dass eine psychische Erkrankung nur vorgetäuscht wird, dann gibt es nichts, was dagegen spräche, dies zumindest von qualifizierter Seite überprüfen zu lassen. Ist sie sich der Täuschung nicht sicher, so müsste dies erst recht überprüft werden.

Der einzige Grund, den es dafür gibt, nur die Polizeiärzte aus dem eigenen Apparat zu Abschiebehäftlingen zu lassen, lautet: Man traut den anderen nicht. Es ist offenkundig ein Anliegen, unbedingt zu verhindern, dass so Abschiebehindernisse entstehen. Einen Flüchtling mit pathologischem Verfolgungswahn in seinen Verfolgerstaat zu schicken, nimmt man in Kauf. Schon 2005 versuchte der einstige Bremer Innensenator Röwekamp Reisefähigkeitsgutachten in Hamburg einzukaufen – und scheiterte damit. Er konnte seine Vorbehalte gegen die Gutachten der Ärzte des Bremer Gesundheitsamtes nicht substantiieren.