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Zweite Amtszeit für Datenschützerin Leuze

■ Baden–Württembergs Regierung pfeift auf frühere Auseinandersetzungen mit der Frau um die Volkszählung

Stuttgart (dpa) - Der baden– württembergische CDU–Ministerrat hat ungeachtet früherer Auseinandersetzungen um die Volkszählung die Wiederbestellung der Landesdatenschutzbeauftragten Ruth Leuze für eine zweite Amtsperiode bis 1996 beschlossen. Regierungssprecher Matthias Kleinert teilte am Dienstag in Stuttgart mit, die Bestellung werde demnächst formell vom Innenminister ausgesprochen und bedürfe dann der Zustimmung des Landtags mit einfacher Mehrheit. Die erste Amtszeit von Frau Leuze endet am 31. März 1989; sie hatte sich seit längerem für eine Wiederwahl bereit erklärt. Der Kabinettsbeschluß vom Montag stelle klar, so Kleinert, daß die Landesregierung das „Spannungsverhältnis“ zwischen ihr und der Datenschutzbeauftragten bejahe. Klar sei auch, daß ein Datenschutzbeauftragter „nicht im politik– und kritikfreien Raum lebt“. Jedoch betrachte die Landesregierung die Kontroverse mit Frau Leuze um die Volkszählung als „ausgeräumt“. Die Wiederbestellung von Frau Leuze sei im Kabinett „einhellig“ zustande gekommen. Vor einigen Monaten hatte Frau Leuze wegen ihrer Kritik an den Durchführungsbestimmungen der Volkszählung im Land scharfe Angriffe des Finanzministers Guntram Palm und der CDU–Fraktion auf sich gezogen. Teile der Fraktion hatten ihr vorgeworfen, gemeinsame Sache mit Volkszählungsgegnern zu machen und gedroht, sie nicht wieder zu wählen. Frau Leuze galt zu Beginn ihrer Amtszeit als blasse Kompromißkandidatin, profilierte sich jedoch rasch und verschaffte sich Respekt als besonnene, aber entschiedene Verfechterin des Datenschutzes gegen die Interessen der Gemeinde– und Minsterialbürokratie. Sie reizte ihre ministerialen Gegner mehrmals soweit, daß diese ankündigten, die von ihr monierten Praktiken nicht einzustellen, sondern fortzuführen.

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