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in kürze „BILD“-RABATTAKTIONZweifel an Lauterkeit

Die Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb will ein an der Rabattaktion der Bild beteiligtes Unternehmen verklagen. In einem Musterprozess soll rechtlich geklärt werden, „ob solche kurzfristigen Rabattaktionen zulässig sind“, hieß es von der Zentrale in Bad Homburg. (dpa)

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